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Nur noch wenige Tage – Jetzt Studienkosten zurückholen

Laptop mit geöffneter Website mir deren Hilfe man Studienkosten zurückholen kann.
Geschrieben von Studiblog Staff

Am 31. Dezember endet für viele Studenten die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung. Wenn auch du dir deine Studienkosten vom Staat zurückholen willst, solltest du dich also beeilen. Für welche Kosten du als Student Geld zurückbekommst und wie du unkompliziert deine Steuererklärung für die Studienzeit machen kannst, erfährst du hier.

Dem Staat ist sehr daran gelegen, dass junge Menschen eine gute Ausbildung abschließen. Deshalb beteiligt sich der Staat an vielen Kosten, die zum Beispiel im Zuge eines Studiums entstehen. Grundsätzlich zählen alle Ausgaben, die eindeutig für ein Studium aufgebracht werden, zu den sogenannten Werbungskosten. Werbungskosten können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden und führen letztlich zu einer Steuererstattung.

Verlustvortrag – Steuerbonus für den Berufseinstieg

Natürlich erstattet der Fiskus erst dann Studienkosten zurück, wenn bereits Steuern gezahlt wurden. Da dies bei den meisten Studenten noch nicht der Fall ist, bietet das deutsche Steuerrecht eine äußerst vorteilhafte Lösung an. Durch den sogenannten Verlustvortrag kannst du dem Finanzamt jährlich mit einer Steuererklärung alle deine Studienausgaben (= Verluste) anzeigen. Das Finanzamt merkt sich die Ausgaben solange, bis du schließlich in den Beruf einsteigst und Steuern zahlen musst. Dann werden die vorgetragenen Verluste aus der Studienzeit steuerlich verrechnet und du bekommst eine Erstattung deiner Studienkosten. Der Verlustvortrag wird auch oft als eine Art Steuerbonus für den Berufseinstieg bezeichnet, den du dir bereits in deiner Studienzeit sichern kannst.

Diese Studienkosten zahlt der Staat zurück

Die Liste an Kosten, die du als Student von der Steuer absetzen bzw. als Verluste vortragen kannst, ist lang. Grundsätzlich gilt: Alle Kosten, die dir im Zuge des Studiums entstehen, zählen zu den Werbungskosten und du kannst dir diese zurückholen. Zu den typischen Werbungskosten für Studenten gehören zum Beispiel:

  • Studiengebühren und Semesterbeiträge
  • Kosten für Studienfahrten und Exkursionen
  • Ausgaben für Auslandssemester oder Praktika
  • Fachliteratur und Arbeitsmittel (Schreibutensilien, Ordner, Taschenrechner …)
  • Drucken und Binden von Abschlussarbeiten
  • Fahrtkosten zur Universität, zur Bibliothek oder zum Nebenjob
  • Ausgaben für Laptop, Drucker, Scanner, Smartphone etc.

Wenn du wissen willst, was an Erstattung möglich wäre, kannst du den Steuererstattungs-Rechner mal testen:

Keine Belege mehr? Einfach Pauschalen nutzen!

Viele Aufwendungen für dein Studium musst du dem Finanzamt nicht einmal durch Vorlage von Rechnungen oder anderen Belegen nachweisen. Für viele Kosten gewährt das Finanzamt einfach Pauschalen, die jeder Student beanspruchen sollte. Die wichtigsten Pauschalen für Studenten sind:

  • Arbeitsmittel: 110 Euro im Jahr für Taschenrechner & Co.
  • Fachliteratur: 80 Euro im Jahr
  • Fahrtkosten: 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zur Uni, Bibliothek oder zum Nebenjob
  • Verpflegung: 24 Euro pro Tag Praktikum. Bei einem Auslandssemester kann die Pauschale wesentlich höher liegen.
  • Umzüge: 730 Euro pro Jahr bei ausbildungsbedingten Umzügen
  • Bewerbungen: 8,50 Euro pro klassischer Bewerbungsmappe oder 2,50 Euro pro Online-Bewerbung
  • Kontoführung: 16 Euro im Jahr

Steuererklärung speziell für Studenten & Absolventen

Natürlich gibt es viele Möglichkeiten, eine Steuererklärung zu machen und sich seine Studienkosten zurückzuholen. Eine Steuererklärung speziell für Studenten bietet momentan exklusiv die Online-Plattform studentensteuererklärung.de* an. Mit komplizierten Steuerformularen und Steuer-Fachchinesisch musst du dich hier nicht rumschlagen. In Interviewform navigiert dich das Steuer-Tool schnell und sicher durch die einzelnen Schritte deiner Steuererklärung. Viele Hilfen und Tipps stellen sicher, dass du keine wichtigen Angaben vergisst und eine maximale Erstattung deiner Studienkosten erzielen kannst. Am Ende kannst du die Steuererklärung einfach per Mausklick an dein Finanzamt senden.

Übrigens: Aktuell ist die Steuererklärung für Studenten sogar noch sieben Jahre rückwirkend möglich. Das heißt, auch wenn du bereits dein Studium abgeschlossen hast, kannst du deine Studienkosten immer noch steuerlich geltend machen. Das einzige, was du beachten solltest, ist die Frist zur Abgabe am 31. Dezember.

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