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Studenten-ABC: B wie BAföG

Studenten-ABC: Buchstabe "B" wie BAföG
Geschrieben von Joey

Beim BAföG heißt es: Bürokratie ahoi! Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist dafür vorgesehen, die staatliche finanzielle Unterstützung für Schüler und Studenten deutschlandweit zu regeln. Diese Sozialleistung kann auch mal als „monetäre Mittelzuwendung“ bezeichnet werden. Damit soll allen ein Studium ermöglicht werden, die nicht vom Elternhaus in voller Gänze unterstütz werden können. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Einkünften und dem vorhandenen Vermögen von euch selbst und euren Eltern. Der Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2016/17 bei 735 Euro.

Antrag stellen

Mit Hilfe des BAföG soll eine Chancengleichheit für jeden Studenten geschaffen werden, doch oftmals reicht die Zuwendung nicht aus und einige müssen trotzdem einem Nebenjob nachgehen. Um deine monatliche Unterstützung aber auch pünktlich zum Beginn deines Studiums zu erhalten, ist eine rechtzeitige Abgabe des Antrages mit allen notwendigen Dokumenten in deinem dafür zuständigen Studentenwerk nötig (entscheidend ist dabei das Datum des Eingangstages).

Hast du aus Versehen 1-2 Unterlagen vergessen oder von anderen Ämtern noch nicht erhalten, ist das nicht zwangsläufig ein Beinbruch. Dein Sachbearbeiter nimmt sich dann dem Antrag so weit wie möglich an und informiert dich gegebenenfalls über fehlende Formulare. Einen Antrag kannst du immer nur für ein Jahr, also zwei Semester, stellen. Danach muss wieder ein Antrag erfolgen. Dabei immer die Fristen beachten, sonst kann es passieren, dass du einmal für ein paar Monate kein Geld bekommst.

Auf der allgemeinen Seite für BAföG wirst du auch Schritt für Schritt zu deinem richtigen Antrag geführt, sei es zum Erstantrag, Folgeantrag, Antrag fürs Ausland, Antrag für Schüler und so weiter. Du findest dort auch dein zugehöriges Studentenwerk sowie den Link zur Online-Antragstellung.

Es sollte noch angemerkt werden, dass im Regelfall nur das Erststudium und davon nur die Regelstudienzeit unterstütz wird, wobei bis zu einem gewissen Semester noch ein Wechsel zulässig ist und der neue Studiengang dann normalerweise bewilligt wird. Alles was darüber hinausgeht muss mit einem Studienkredit bewerkstelligt werden.*

Rückzahlung

Was du natürlich auch nicht vergessen darfst ist, dass du Teile des BAföG nach einer gewissen Zeit ab Arbeitsbeginn zurückzahlen musst. Du musst das Darlehen allerdings nur bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurückzahlen. Mit der Rückzahlung musst du spätestens 5 Jahre nach Ende deiner persönlichen Förderungshöchstdauer bzw. 5 Jahre nach vorgesehener Regelstudienzeit beginnen. Dafür hast du insgesamt 20 Jahre Zeit. Die kleinste monatlich bezahlbare Rate liegt derzeit bei 105 Euro. Schaffst du es, dein Darlehen ganz oder teilweise vor der Fälligkeit ab zu bezahlen, hast du die Chance auf einen Erlass zwischen 8 und 50,5% des Gesamtbetrages. Hier gibts weitere Infos zur Rückzahlung.

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*(Die Infos aus dem vorletzten Absatz sind hauptsächlich unsere eigenen Erfahrungen; die Bewilligungen und einzelne Details können von Fall zu Fall natürlich immer noch verschieden sein)

Über den Autor/die Autorin

Joey

Das Leben ist kein Wunschponyschlecken. :)

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