Langzeitstudiengebühren (Bildungsguthaben)
Überschreitest du eine gewisse Anzahl an Semestern, kann es vorkommen, dass du Langzeitstudiengebühren zahlen musst. Diese fallen aber nicht in allen Bundesländern an, sondern nur in Bremen, Niedersachsen, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Von Land zu Land unterscheiden sich die Regelungen und auch innerhalb der Länder (von Hochschule zu Hochschule) gibt es die ein oder andere Abweichung. Natürlich gibt es für dich die Möglichkeit diese Zahlungen zu umgehen. Zum einen kannst du für dein Zweitstudium/neues Studium in ein anderes Bundesland ziehen, um dort zu studieren. Zum anderen kannst du einen „Härtefallantrag“ stellen, welcher aber auch wirklich plausibel sein muss (zum Beispiel bezüglich deiner finanziellen Mittel).
Da sich „Langzeitstudiengebühren“ als Wort eher unfreundlich anhört, hat sich auch der Begriff Bildungsguthaben eingebürgert. Laut Definition beschreibt dieses Guthaben die Semesteranzahl, die du studieren darfst, ohne Gebühren zahlen zu müssen. Als Richtwert kannst du dafür das 1,5-fache der Regelstudienzeit nehmen (+/- 1 bis 2 Semester).
Latinum
Manche von euch hassen den Weg dahin und bei den anderen wiederum klappt das Ganze ganz gut. Wer stolzer Besitzer eines Latinums ist, hat sich schon ein paar Jahre in der lateinischen Sprache geübt und kann also seine Kenntnisse nachweisen. Das Latinum kannst du schon zu Schulzeiten erwerben oder aber auch erst im darauffolgenden Studium. Solltest du Theologie, Archäologie oder eine moderne Sprache studieren wollen, dann ist das Latinum deutschlandweit meistens Pflicht und soll’s Geschichte oder Philosophie sein, dann brauchst du hier spätestens zum Master den Nachweis über deine Lateinkenntnisse.
Für das Studium der Rechtswissenschaften oder der Veterinär- und Humanmedizin ist das Latinum mittlerweile keine Voraussetzung mehr. In manchen Bundesländern kann dann auch noch zwischen einem großen und kleinen Latinum unterschieden werden, wobei die Einteilung dann von Bundesland zu Bundesland auch wieder verschieden ist. In deinem Abiturzeugnis findest du normalerweise welche Art des Abschlusses in Latein du dir angeeignet hast.
Lehrstuhl
Der Lehrstuhl ist eine Planstelle mit der Bezeichnung „ordentlicher Professor“ (= Lehrstuhlinhaber) an einer Hochschule. Diese bekommt finanzielle und personelle Zuwendungen, um ihren Aufgaben in Sachen Lehre und Forschung nachgehen zu können. Der Lehrstuhl bezieht sich immer auf ein bestimmtes Fachgebiet (zum Beispiel: Lehrstuhl für BWL und Marketing).
Lehrverpflichtung
Unter der Lehrverpflichtung oder dem Lehrdeputat versteht man die Unterrichtsverpflichtung eines Hochschullehrers beziehungsweise wissenschaftlichen Mitarbeiters an einer Hochschule. Das bedeutet im Klartext: Sie bezeichnet die Zeiten, in denen Hochschullehrer in Lehrveranstaltungen präsent sein müssen. Die Zeit zur Vor- beziehungsweise Nachbereitung der Veranstaltungen ist nicht mit inbegriffen. Die Lehrverpflichtung wird in der Regel in Semesterwochenstunden (SWS) berechnet. Die Semesterwochenstunden, die abgehalten werden müssen, variieren je nach Bundesland und Hochschulart. Man unterscheidet außerdem zwischen Lehrenden von Universitäten, die als Schwerpunkte eher Wissenschaft und Forschung aufweisen und Fachhochschulen mit den Schwerpunkten Lehre und Anwendung. Ein Professor an einer Universität hat somit (durchschnittlich) eine Lehrverpflichtung von 8 – 10 Semesterwochenstunden, während die eins Professors an einer Fachhochschule im Schnitt bei 18 SWS liegen.
Mehr aus unserem Studenten-ABC:
- A wie Abschluss und AStA
- B wie Bachelor und BAföG
- C wie Campus (mit Ranking!)
- D wie DAAD, Dekan, dies academicus und Dozent oder Diplom, Dissertation und Doppelstudium
- E wie Evaluation, Erasmus und Eliteuniversität oder Exzerpt
- F wie Fachhochschule und Fachabitur oder Fachschaft, Fakultät, Forschungssemester, Fußnote
- G wie Gaudeamus igitur, Gasthörer und Grundstudium
- H wie Habilitation oder Hausarbeit, Hiwi, Hochschulranking, Hochschulzugangsberechtigung
- I wie Immatrikulation und Internationaler Studentenausweis (ISIC)
- K wie Kanzler, Klausur, Kolloquium, Kommilitone und Konvent
- L wie Literaturverzeichnis erstellen (mit Beispielen)
- M wie Master oder Matrikelnummer, Mensa und Modul oder Meldepflicht
- N wie Numerus Clausus(NC), Nachteilsausgleich und Nachrückverfahren
- O wie Orchideenfach, OPAC und O-Woche
- P wie Praktikum oder Promotion oder PowerPoint
- Q wie Quellennachweis
- R wie Regelstudienzeit