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WG: Mietverträge in der Wohngemeinschaft

Mietvertrag in WGs: Eine Hand überreicht einer anderen einen Wohnungsschlüssel
Geschrieben von Studiblog Staff

Du willst nicht alleine wohnen, weil du die Gemeinschaft liebst oder du dir die Mietkosten sonst nicht leisten kannst? Eine WG-Gründung bietet dir die ideale Abhilfe. Allerdings sind WG-Mietverträge eine komplizierte Angelegenheit. Es gibt verschiedene Ausführungen, die sich hauptsächlich durch die jeweiligen Haftungspflichten unterscheiden.

1. Ein Hauptmieter und mehrere Untermieter

Häufig wird der Mietvertrag bei einer WG-Gründung nur von einer Person mit dem Vermieter geschlossen. Dieser ist dann der Hauptmieter der Wohnung, die anderen WG-Mitbewohner sind seine Untermieter. Im Vertrag mit dem Vermieter muss jedoch bereits vereinbart sein, dass du als Hauptmieter die übrigen Räume an andere Personen untervermieten darfst. Der Vorteil für dich ist, dass du selbst über die Aufnahme und Kündigung von WG-Bewohnern entscheiden kannst. Allerdings bist du der alleinige Vertragspartner des Mieters und haftest so für die Gesamtmiete – auch wenn einer deiner Untermieter mal nicht rechtzeitig zahlt oder ein Zimmer vorübergehend leer steht. Außerdem müssen auch die anderen Bewohner aus der Wohnung raus, wenn du ausziehen willst, da sie nur mit euch einen Vertrag geschlossen haben. Um dies zu vermeiden kannst du bereits beim Einzug mit dem Vermieter vereinbaren, dass du dann einen anderen WG-Bewohner zum Hauptmieter ernennen darfst.

2. Alle Mieter sind Hauptmieter

Eine weitere vertragliche Konstellation für WGs ist, dass der Vermieter einen Mietvertrag mit allen Bewohnern abschließt, welche dadurch zu Hauptmietern mit denselben Rechten und Pflichten werden. Der Nachteil für dich: Entscheidungen, wie beispielsweise die Kündigung, können nur alle Bewohner gemeinsam treffen. Die Kündigung durch einen WG-Mitbewohner alleine ist nicht möglich. Wenn einer der Bewohner ausziehen möchte, muss rein rechtlich allen Mietern gekündigt werden und der Vermieter muss mit einbezogen werden. Hier empfiehlt es sich, direkt bei Mietbeginn eine Nachfolgeklausel in den Mietvertrag aufzunehmen, welche den „Austausch“ von WG-Mitbewohnern einfacher gestaltet.

3. Jeder WG-Bewohner ist eigenständiger Mieter

Als dritte Möglichkeit kann der Vermieter Einzelverträge mit den WG-Bewohnern abschließen. Im Vertrag müssen jeweils die Nutzung des Einzelzimmers und die anteilige Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Bad und Küche geregelt sein. Der Vorteil für dich ist, dass du nur für die Zahlung deines Mietanteils verantwortlich bist und den Vertrag jederzeit, unabhängig von deinen Mitbewohnern, kündigen kannst. Jedoch hast du kein Mitspracherecht bei der Auswahl der WG-Bewohner und kannst die Zimmer nicht flexibel mit den anderen Bewohnern austauschen, da die Zimmernutzung verbindlich durch die Verträge geregelt ist.

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Bild: pixabay

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