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Wichtige Begriffe rund ums Wohnen

Begriffe rund ums Wohnen: Der Lexikon-Eintrag für Miete
Geschrieben von Studiblog Staff

Du hast das Abitur in der Tasche und bist auf der Suche nach einer Wohnung in deiner Hochschulstadt oder du bist gerade mit dem Studium fertig geworden und planst deinen ersten Umzug? Der Weg zur eigenen Wohnung ist somit sozusagen Neuland für dich. Damit du alle Stolperfallen umgehen kannst, findest du hier alle wichtigen Begriffe rund ums Wohnen.

Annonce

Hier ist Schnelligkeit gefragt. Wenn du baldmöglichst eine Wohnung ergattern willst, anstatt immer „leider schon vergeben“ zu hören, solltest du dich früh morgens auf den Wohnungsmarkt der Lokalzeitung stürzen. Frei nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ hast du die größten Chancen, eine Wohnung zu bekommen, wenn du dich gleich nach dem Erscheinen der Annonce beim Vermieter oder Makler meldest. Natürlich kannst du auch im Internet gezielt nach Wohnungen suchen. Manchmal führt hier auch Eigeninitiative zum Erfolg. Wenn du selbst eine Anzeige aufgibst, wird ein Vermieter vielleicht auf dich aufmerksam, bevor er die Wohnung öffentlich inseriert.

Courtage

Als Courtage wird die Vermittlungsgebühr bezeichnet, die Vermieter (also die Auftraggeber) an Immobilienmakler zahlen müssen. Allerdings ist dieser Begriff schon etwas veraltet und wird deswegen nur noch selten verwendet. Geläufiger für die Maklerkosten ist der Ausdruck Provision. Meistens beläuft sich der zu zahlende Betrag auf zwei Kaltmieten.

Einbauten/Umbauten

Wenn du Markisen angebracht hast oder das Bad neu gefliest wurde, kann dir das beim Auszug erheblichen Ärger einbringen. Diese Einbauten stellen nämlich einen Eingriff in die Bausubstanz dar und müssen somit vom Vermieter genehmigt werden. Wenn du eine solche Genehmigung bekommst, solltest du dir das unbedingt schriftlich geben lassen. Wenn nicht, kann dein Vermieter beim Auszug verlangen, dass du die Einbauten wieder entfernst. Veränderungen, die ohne großen Aufwand wieder rückgängig gemacht werden können, musst du allerdings nicht genehmigen lassen.

GEZ

Seit dem 01. Januar 2013 gibt es keine Rundfunkgebühren mehr, sondern Rundfunkbeiträge. Der Unterschied besteht darin, dass es keine Rolle mehr spielt, welche Empfangsgeräte in einer Wohnung bereitgehalten werden, sondern jeder Haushalt eine Pauschale an die Gebühreneinzugszentrale zahlen muss. Von dieser unangenehmen Pflicht kannst du dich nur mit dem BAföG-Bescheid befreien. Dann bist du von der GEZ freigestellt.

Hausordnung

Grillen auf dem Balkon verboten, Ruhezeiten im Haus von 22 bis 8 Uhr, Schnee räumen im Winter, regelmäßige Reinigung des Treppenhauses und so weiter. Dein Vermieter kann dir eine Menge Vorschriften machen. Um Ärger zu vermeiden, solltest du dir die Hausordnung und die damit zusammenhängenden Erwartungen an dich genau durchlesen.

Haustiere

Wenn außer dir noch dein Goldhamster, Hase oder Wellensittich in die Wohnung einzieht, ist das kein Problem. Anders sieht es da bei größeren Tieren wie Hunden und Katzen aus. In diesem Fall musst du erst die Genehmigung deines Vermieters einholen.

Internet und Telefon

Es kann sein, dass in deiner zukünftigen Wohnung kein DSL-Anschluss vorhanden ist oder die für den Internetanschluss nötige Telefonleitung nicht einmal bis in dein Zimmer verlegt wurde. In diesem Fall hat der Vermieter die Pflicht, dir einen Internetzugang bereitzustellen. Als nächstes musst du einen Telefonanschluss beantragen und dir im Tarifdschungel einen möglichst günstigen DSL-Anbieter heraussuchen. Ein Preisvergleich zwischen den zahlreichen Angeboten lohnt sich hier auf alle Fälle.

Kaltmiete

Wenn der Mietpreis in einer Annonce erstaunlich günstig ist, solltest du vorsichtig sein. Oft wird nämlich nur die Kaltmiete angegeben, d.h. die Miete ohne Nebenkosten.

Kaution

Die Kaution für eine Wohnung beträgt meistens zwei bis drei Monatsmieten. Du musst sie beim Einzug beim Vermieter hinterlegen für den Fall, dass du in der Wohnung Schäden verursachst und deinen Schadensersatzpflichten nicht nachkommst. Wenn du dich vorbildlich verhältst, bekommst du die Kaution beim Auszug aber wieder zurück. Allerdings stellt es für viele Studierende ein Problem dar, die teils üppige Kaution überhaupt aufzubringen.

Kündigungsfrist

In der Regel musst du deinen Mietvertrag drei Monate vor dem geplanten Auszug kündigen. Wenn du diese Kündigungsfrist verschwitzt hast, kannst du einen Nachmieter suchen, der deinen Mietvertrag übernimmt. Ist dein Vermieter mit diesem Nachmieter einverstanden, wirst du aus dem Vertrag entlassen. Dieses Modell ist vor allem bei WGs üblich.

Lebenshaltungskosten

Bist du erst einmal in deiner eigenen Wohnung, musst du Tiefkühlpizzas, Zahnpasta und Toilettenpapier selbst bezahlen. Diese Kosten solltest du nicht unterschätzen. Beachte, dass es bezüglich der Lebenshaltungskosten große Unterschiede zwischen den Städten gibt. So lebt es sich in München viel teurer als zum Beispiel in Leipzig.

Mängel

Ein Rollladen ist kaputt, die Fenster sind undicht oder du hast in der hintersten Ecke im Bad Schimmelpilz entdeckt? Wenn du nach deinem Einzug Mängel in der Wohnung bemerkst, solltest du sie umgehend dem Vermieter melden. Dieser hat dann die Pflicht, sie zu beheben. Tut er dies nicht, kannst du die Miete mindern, bis der Schaden behoben ist. Vor diesem Schritt solltest du dich aber genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.

Mietzeit

Der Vermieter hat die Möglichkeit, die Kündigung des Mietvertrags für eine bestimmte Zeit auszuschließen („Die Kündigung ist für beide Parteien frühestens zum… zulässig“). Du bist dann für diesen Zeitraum an den Mietvertrag gebunden. Die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten gilt dann also nicht mehr.

Nebenkosten

Um unerfahrenen Mietern ein supergünstiges Wohnungsangebot vorzutäuschen, werden Nebenkosten in Inseraten manchmal nicht angegeben. Dabei betragen diese oft mehr als 100 Euro. Hier solltest du aufpassen: Neben Wasser und Müllabfuhr können dir auch die Kosten für die Hausreinigung, die Gartenpflege oder den Schornsteinfeger in Rechnung gestellt werden.

Strom

Die Stromkosten sind nicht in der Miete enthalten. Du erhältst eine individuelle Rechnung direkt vom Stromanbieter, den du natürlich auch wechseln kannst, wenn du ein günstigeres Angebot gefunden hast. In manchen Mietshäusern wird es allerdings auch so gehandhabt, dass alle Mieter einen durchschnittlichen Einheitspreis für den verbrauchten Strom bezahlen. Informiere dich darüber am besten direkt bei deinem Vermieter.

Warmmiete

Die tatsächlichen Kosten für eine Wohnung erfährst du, wenn die Warmmiete angegeben ist. Sie enthält die Kaltmiete und die Nebenkosten. Strom, Telefon und DSL werden aber direkt vom jeweiligen Anbieter abgerechnet und kommen noch hinzu.

Zweitwohnsitz

Wenn du umgezogen bist, solltest du das spätestens nach vier Wochen dem Einwohnermeldeamt mitteilen. Ansonsten droht dir ein Bußgeld. Wenn du deine Wohnung als Zweitwohnsitz anmeldest, hat das den Vorteil, dass du keinen neuen Personalausweis brauchst und die Ämter nicht über deine neue Adresse informieren musst. Allerdings gibt es in vielen Städten eine Steuer für einen Zweitwohnsitz. In diesem Fall kann es sich lohnen, einen Erstwohnsitz zu beantragen.

Zweitwohnsitz und Meldepflicht

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