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Studieren mit Kind – Betreuung, Finanzierung – Tipps

Studieren mit Kind: Im Vordergrund ist ein Traumspiel zu sehen, im Hintergrund eine junge Frau, die mit ihrem Kind im Arm auf dem Bett liegt
Geschrieben von Studiblog Staff

Studieren an sich ist schon schwer genug. Doch wie kann man ein Studium absolvieren, wenn man sich nebenbei noch um ein Kind kümmern muss? Immerhin 6 Prozent der Studierenden in Deutschland sind laut einer Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Eltern. Rund zehn Prozent der Studierenden mit Kind brechen ihr Studium aufgrund der Mehrfachbelastung oder finanziellen Problemen ab. Aber das muss nicht sein! Manchmal reicht schon ein Semester Pause aus, um grundlegende Dinge wie die Betreuung des Kindes zu klären. Auch was das Geld angeht gibt es viele Möglichkeiten, um Studium und Leben besser finanzieren zu können. Das Wichtigste ist, den Überblick zu behalten und das Beste für sich und das Kind herauszuholen. Studium und Kind müssen sich nicht ausschließen. Es gibt durchaus Studienmöglichkeiten, mit denen du es auch mit Baby zu deinem Abschluss schaffen kannst.

Teilzeit, Vollzeit oder Fernstudium

Wenn du bereits vor deinem Studienbeginn ein Kind hast, besteht die Möglichkeit, direkt ein Studium für dich auszusuchen, welches sich optimal mit deinem Leben kombinieren lässt. Entweder du entscheidest dich für ein Studium in Teilzeit, in Vollzeit oder aber für ein Fernstudium.

Wenn du dich für ein ganz normales Studium in Vollzeit entscheidest, muss die Betreuung deines Kindes vorher sehr gut geregelt werden. Das kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern unter Umständen auch viel Geld. Deshalb kann auch ein Fernstudium von Vorteil sein: Du kannst dein Kind in der Regel selbst rund um die Uhr betreuen und dich, wenn es beschäftigt ist oder schläft, um dein Studium kümmern. Wenn du weder zu viel Zeit in der Uni noch mit der Betreuung deines Kindes verbringen möchtest, ist vielleicht ein Studium in Teilzeit das Richtige für dich. In diesem Fall studierst du zwar länger als die Regelstudienzeit vorsieht, kannst aber dafür Zeit mit deinem Kind verbringen. Unter Umständen ist aber auch bei einem Studium in Teilzeit eine Betreuung deines Kindes nötig. Gehe deshalb alle Möglichkeiten durch und suche die optimale für dich, dein Kind und deinen Geldbeutel aus.

Einige Hochschulen bieten auch an, von einem Vollzeitstudium in ein Teilzeitstudium zu wechseln. Frag am besten direkt bei deiner Hochschule nach, welche Möglichkeiten diese dir bietet.

Schwangerschaft angeben oder nicht?

Wenn du schwanger bist, musst du dies deiner Universität nicht melden. Soweit du in keinerlei Sache verhindert bist, kannst du dein Studium normal weiter machen. Bei Nebenbeschäftigungen solltest du allerdings beachten, dass zum Beispiel Nachtarbeit für Schwangere nicht mehr in Frage kommt. Je näher der Geburtstermin rückt, desto mehr Gedanken solltest du dir machen, ob du direkt nach der Geburt dein Studium fortsetzen möchtest oder eine Pause brauchst.

Wenn du BAföG beziehst, solltest du wissen, dass die Zahlungen – sobald du dein Studium für ein Urlaubssemester unterbrichst – auf Eis gelegt werden. Allerdings gibt es einige Alternativen, um Geld zu bekommen. Beispiele dafür sind das Mutterschaftsgeld, eine einmalige Zahlung vom Bundesversicherungsamt für geringfügig Beschäftigte oder aber das Arbeitslosengeld II.

Wenn eine Beurlaubung für dich nicht in Frage kommt, kannst du dir nur die Zeit nehmen, die du selbst für die Geburt sowie direkt davor und danach benötigst. Das sind laut Mutterschutzgesetz sechs Wochen vor dem Geburtstermin und acht Wochen danach, bei Mehrlingsgeburten sogar 12 Wochen. Wenn du diese gesetzlich vorgeschriebene Pause mit dem BAföG-Amt absprichst, laufen deine Zahlungen auch normal weiter. Dass sich dein Studium durch die Schwangerschaft verzögern kann, rechnet das BAföG-Amt mit ein. Normalerweise geben sie dir ein Semester für die Schwangerschaft, des Weiteren eins pro Lebensjahr des Kindes bis zum fünften Lebensjahr, ein Semester für das sechste und siebte sowie eins für die Zeit bis dein Kind zehn Jahre alt ist.

 Betreuung

Studieren mit Kind - Betreuung: Treppe eines Kindergartens, die mit Basteleien beschmückt ist

Wenn du als Mutter sorgenfrei studieren möchtest, ist vor allem die Betreuung deines Sprösslings wichtig. Die meisten Studenten können ihr Kind zwar manchmal für ein paar Stunden in die Hände von Verwandten oder Freunden geben – immer klappt das aber nicht. Deshalb ist eine regelmäßige halb- bzw. ganztägige Betreuung meistens besser. So kannst du in Ruhe in deine Vorlesungen und Seminare gehen, ohne dir Sorgen um dein Kind machen zu müssen.

Bei der Ganz- bzw. Halbtagsbetreuung sind vor allem Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Kindergärten beliebt. Dort wird dein Kind altersgerecht betreut. Wichtig ist, dass du dich informierst, wie lange dein Kind betreut wird und wer der Träger des Kindergartens, der Kita oder der Krippe ist. Unterschieden wird bei Letzterem zwischen privaten und öffentlichen Trägern. Häufig sind auch kirchliche Einrichtungen für Kindergärten etc. verantwortlich. In städtischen Einrichtungen ist eine kostenlose, mindestens halbtägige Betreuung möglich. Dein Kind hat vom dritten Lebensjahr bis zum Schulanfang ein Anrecht darauf. Für die Zeit davor musst du dich selbst um einen Platz kümmern. Da viele Einrichtungen kostenpflichtig sind oder sehr lange Wartelisten haben, solltest du dich schon während der Schwangerschaft erkundigen, welche Krippen oder Tagespflegestätten für dich in Frage kommen. Eine Anlaufstelle kann das Kinder- und Jugendamt deiner Stadt sein. Manchmal bieten aber auch Universitäten selbst Betreuungsplätze an.

Kindertagespflege

(für Kinder bis drei Jahre)

Bei dieser Form der Kinderbetreuung ist nur eine Person – entweder Tagesmutter oder -vater – für dein Kind und für bis zu vier weitere Kinder verantwortlich. Dadurch können sich schüchterne oder sensible Kinder wohler fühlen, weil sie lediglich zu einer Erziehungsperson eine persönliche Beziehung aufbauen müssen. Die kleinen Gruppen haben außerdem den Vorteil, dass soziale Kontakte zu Gleichaltrigen intensiver aufgebaut werden können. Eine Kindertagespflege wird dann genehmigt, wenn sie vom Jugendamt erlaubt wurde und finanziell etwa im Rahmen eines Kindergartens oder einer Kita liegt. Meistens musst du als Elternteil aber eine geringe Selbstbeteiligung zahlen. Kontakte zu Tagesmüttern oder -vätern suchst du am besten beim Jugendamt. Wichtig ist auch, dass sowohl du als auch dein Partner und dein Kind die Person näher kennenlernen, da Sympathie und Vertrauen eine große Rolle spielen.

Kindergärten

(für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren)

Eine Ganztagsbetreuung im Kindergarten kann für dich eine erhebliche Entlastung sein. Vielleicht ist es dir u.U. sogar möglich, dein Studium in Vollzeit weiterzuführen. Bei einem Platz im Kindergarten ist in der Regel ein Mittagessen inbegriffen. Die Plätze an solchen Einrichtungen sind meist sehr gefragt. Am besten meldest du dein Kind schon bei der Geburt für einen Platz an, um dann, wenn es drei Jahre alt ist, einen zu bekommen.

Angebote von Hochschulen

Viele Hochschulen in Deutschland bieten mittlerweile eigene Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten an. Erkundige dich am besten bei deiner Hochschule:

  • in Servicezentren für Studierende mit Kind
  • bei Studentenvertretungen wie AStA und StuRa
  • im Studentenwerk
  • in Sozialberatungsstellen
  • in akademischen Beratungszentren
  • bei der Frauenbeauftragten
  • in Gleichstellungsbüros

Babysitting

Ein Babysitter ist keine dauerhafte Lösung für die Kinderbetreuung, aber eine sinnvolle Ergänzung. Vor allem, wenn eine regelmäßige Betreuung aus irgendwelchen Gründen nicht ausreicht. Deshalb ist es empfehlenswert, einen Babysitter in petto zu haben, der auch kurzfristig mal einspringen kann.

Die meisten Kindermädchen sind nicht fachlich ausgebildet, sondern nutzen diese Form der Arbeit als Zuverdienst. Wichtige Aufgaben wie Füttern, Wickeln und zu Bett bringen erledigen diese selbstverständlich. Wenn du jemanden suchst, der auf dein Kind aufpassen soll, hänge doch eine Anzeige ans Schwarze Brett oder wende dich an eine Vermittlung über eine Agentur. Du solltest auf jeden Fall auch hier die Person, die auf dein Kind aufpassen soll, etwas näher kennenlernen und dir vielleicht von ihr zeigen lassen, wie sie mit deinem Kind umgeht.

Die Preise für das Babysitting liegen zwischen 5 und 15 Euro pro Stunde. Du kannst aber auch versuchen, Pauschalen zu vereinbaren. Wenn du regelmäßig jemanden zum Babysitten engagierst, musst du das Kindermädchen zum Beispiel als 450-Euro-Kraft anmelden.

Fragen, die du unbedingt stellen solltest:

  • Wann muss ich mein Kind für einen Platz anmelden?
  • Wird mein Kind ganztags oder nur halbtags betreut?
  • Kostet die Betreuung etwas und wenn ja, wie viel?
  • Bekommt mein Kind ein kostenpflichtiges Mittagessen, oder kann es in der Mensa kostenlos mitessen?
  • Gibt es spezielle Angebote für Studierende mit Kind? (z.B. Infotische, Ausflüge) 

 Finanzierung

Studieren mit Kind - Finanzierung: Ein Mama- und ein Sohn-Sparschwein

Wenn du neben dem Studium noch ein Kind zu versorgen hast, hast du so einige Mehrkosten, die es zu finanzieren gilt. Damit dir diese nicht über den Kopf wachsen und ein Studieren mit Kind trotzdem möglich ist, wird studierenden Eltern eine Vielzahl an finanzieller Unterstützung angeboten.

Elterngeld

Seit dem Jahr 2007 wird statt Erziehungsgeld Elterngeld gezahlt. Wenn du eine Babypause einlegst, bekommst du 67 % des bis zur Geburt bezogenen Gehaltes von staatlicher Seite gezahlt. Das Maximum liegt bei 1.800 Euro pro Monat. Normalerweise wird das Elterngeld 12 Monate lang gezahlt. Bis zu 14 Monate lang kann das Elterngeld ausgezahlt werden, wenn auch dein Partner mindestens zwei Monate Babypause einlegt oder nur noch 30 Stunden pro Woche arbeitet.

Wenn du vor der Geburt deines Kindes noch nicht erwerbstätig warst, hast du trotzdem einen Anspruch auf Elterngeld. In diesem Fall werden dir ein Jahr lang maximal 300 Euro pro Monat gezahlt, bei Alleinerziehenden erfolgt die Zahlung 14 Monate lang.

Neben dem Elterngeld kannst du noch weitere Sozialleistungen beantragen. Wenn du innerhalb von zwei Jahren nach Inanspruchnahme des Elterngeldes ein zweites Kind bekommst, kannst du dir einen Geschwisterbonus zahlen lassen. Dieser beträgt zehn Prozent des Elterngeldes, aber mindestens 75 Euro.

Um Elterngeld zu erhalten, musst du einen schriftlichen Antrag stellen. Das Geld wird auch noch rückwirkend maximal drei Monate nach Antragstellung gezahlt.

In den Antrag gehören:

  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • ein Einkommensnachweis
  • eine Erklärung, dass du bzw. dein Partner während der Babypause nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitest/arbeitet
  • eine Mutterschaftsgeldbescheinigung deiner Krankenkasse
  • ein Beleg für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kannst du schauen, ob du alle Voraussetzungen erfüllst und in welcher Höhe dir das Elterngeld zusteht.

Mutterschaftsgeld

Wenn du vor der Geburt deines Kindes und auch aktuell versicherungspflichtig erwerbstätig warst oder bist, gewährt dir der Staat einen finanziellen Beitrag – das Mutterschaftsgeld. Dies wird dir ab sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt gezahlt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass du dein Beschäftigungsverhältnis aufgrund der Schwangerschaft bzw. Geburt unterbrichst. Das Mutterschaftsgeld musst du bei deiner Krankenkasse beantragen. Maximal werden 13 Euro pro Tag gezahlt. Meistens bekommst du aber eine einmalige Pauschale von 210 Euro.

Aufgrund dieser Voraussetzung kommen eher wenige Studenten in den Genuss des Mutterschaftsgeldes, außer natürlich du studierst an einer Berufsakademie und kombinierst dabei Studium mit Beruf oder du bist anderweitig versicherungspflichtig erwerbstätig.

Kinderzuschlag

Wenn die Eltern ihren eigenen Unterhalt sicherstellen können, aber nicht genügend Geld besitzen, um dies auch für ihre Kinder zu tun, besteht in manchen Fällen die Möglichkeit Kinderzuschlag zu erhalten. Diesen erhalten sie für jedes Kind, für das sie Kindergeld erhalten, sowie für jedes weitere, das in ihrem Haushalt lebt.

Um monatlich bis zu 140 Euro pro Kind zu erhalten, musst du einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Allerdings musst du beachten, dass du mindestens ein Einkommen von 600 Euro als Alleinerziehende/r oder 900 Euro als Paar haben musst und andererseits gewisse Höchstgrenzen nicht überschreiten darfst. Sowohl BAföG als auch Unterhaltszahlungen deiner Eltern zählen zum Einkommen. Für die Berechnung der Einkommenshöchstgrenze schau am besten auf dem Merkblatt der Arbeitsagentur zum Thema Kinderzuschlag nach.

Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen

Wenn du alleinerziehend bist, kannst du jährlich zwei Drittel der Betreuungskosten für jedes deiner Kinder unter 15 Jahren steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Das sind im Jahr maximal 4000 Euro pro Kind. Dies trifft zu, solange immer mindestens ein Partner studiert, der andere darf auch erwerbstätig sein.

Unterhaltszahlungen

Ein Kind hat bis zur Vollendung der ersten Berufsausbildung Anspruch auf Unterhalt gegenüber seinen Eltern. Wenn du alleinerziehend bist und dein Partner keinen Unterhalt für euer Kind bezahlt, kannst du beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss für drei Jahre beantragen. Für Kinder bis sechs Jahre beträgt der Regelsatz 125 Euro im Monat und für Sechs- bis Zwölfjährige 168 Euro.

Wenn du schwanger bist, hast du auch als unverheiratete bzw. „junge“ Mutter gegenüber dem Vater deines Kindes Anspruch auf Unterhalt. Der Zeitraum dafür beläuft sich auf sechs Wochen vor und nach der Geburt des gemeinsamen Kindes. Wenn du aufgrund deiner Schwangerschaft bzw. der Erziehungszeit nicht mehr arbeiten gehen kannst, gilt der Anspruch auf Unterhalt bereits vier Monate vor der Geburt und drei Jahre danach.

BAföG – Kinderbetreuungszuschlag

Wenn du dein Studium aufgrund deiner Schwangerschaft lediglich für drei Monate unterbrichst, kannst du beim BAföG den Kinderbetreuungszuschlag in Anspruch nehmen. Für dein erstes Kind erhältst du 113 Euro monatlich, für jedes weitere 85 Euro. Um diesen Zuschlag zu bekommen, musst du allerdings einen Extra-Antrag stellen. Hast du diesen vor Ende des Bewilligungszeitraumes beim BAföG-Amt abgegeben, wird der Kinderbetreuungszuschlag auch rückwirkend gezahlt. Wichtig ist, dass deine Kinder nicht älter als neun Jahre sein dürfen. Außerdem bekommt nur ein Elternteil des gemeinsamen Haushalts diesen Zuschlag, auch wenn beide BAföG-Empfänger sind.

Gut ist, dass du während der Zeit, in der du diesen Zuschuss bekommst, nie nachweisen musst, wie viel Geld du tatsächlich für die Betreuung deines Kindes benötigst. Selbst wenn du dein Kind nur am Wochenende bei dir hast und es während der Woche in einer anderen Stadt wohnt, hast du Anspruch auf diesen Zuschlag. Anders als die restliche Summe des BAföGs muss der Kinderbetreuungszuschlag nicht zurückgezahlt werden.

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