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Finanzielle Unterstützung für Studenten mit Behinderung

Studium mit Behinderung: Finanzierung. Rollstuhlfahrer mit Absolventenhut und Sparschwein
Geschrieben von Redaktion

Beim Studieren mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung müssen Betroffene meist mit einem finanziellen Mehraufwand während des Studiums rechnen. Doch keine Angst: Auch hier bist du nicht komplett auf dich allein gestellt und es gibt einige Geldquellen, mit denen du dein Studium finanzieren kannst.

BAföG

BAföG kannst du ebenso beantragen und erhalten, wie jeder andere Student auch, wenn deine eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen. Es gibt zudem einige Sonderregelungen für Studenten mit Behinderung. So gibt es unter anderem einen zusätzlichen Härtefreibetrag beim Einkommen deiner Eltern. Die Förderungshöchstdauer kann unter Umständen verlängert werden, wenn du beispielsweise aufgrund deiner Behinderung länger für dein Studium brauchst. Last but not least kannst du später bei der Rückzahlung nochmal einen Härtefreibetrag erwirken, wenn du erhöhte Ausgaben aufgrund deiner Behinderung oder chronischen Krankheit nachweist.

Studienkredit

Sollten deine eigenen Mittel und staatliche Hilfen immer noch nicht ausreichen, um dein Studium zu finanzieren, hast du auch noch die Möglichkeit – wie jeder andere Studierende auch – einen Studienkredit aufzunehmen. Normalerweise sollte das kein Problem sein, jedoch kommt es immer wieder einmal vor, dass Banken Studierenden mit Behinderungen oder mit chronischen Erkrankungen Kredite verweigern. Dein örtliches Studentenwerk kann dich hierzu beraten.

Stipendien

Stipendien der Begabtenförderungswerke gelten grundsätzlich auch für Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung. Daneben gibt es noch eine ganze Reihe von Stiftungen, die speziell Behinderte dabei unterstützen, ihr Studium zu finanzieren. So fördert beispielsweise die Dr. Willy Rebelein Stiftung Behinderte und chronisch Kranke mit bis zu 300 Euro im Monat. Die Georg Leffers Stiftung widmet sich ausdrücklich behinderten Studierenden, bei denen staatliche und sonstige finanzielle Zuschüsse nicht mehr ausreichen. Die Heinz und Mia Krone-Stiftung hat sich indes Menschen angenommen, die unfall- oder krankheitsbedingt nicht mehr laufen können und an einen Rollstuhl gebunden sind. Gezielt an Studenten mit chronischen Magendarmerkrankungen vergibt die Stiftung Magendarmerkrankung Stipendien.

Wenn du auf der Suche nach einem Stipendium bist, das auf dich zutrifft und zu dir passt, dann hilft dir vielleicht der Stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung weiter, wo alle bundesweiten und internationalen Stipendien öffentlicher sowie privater Stellen zusammengetragen sind.

Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung

Ist deine Behinderung oder Erkrankung auf Fremdverschulden zurückzuführen, stehen dir neben Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen zusätzliche Leistungen zu. So zahlt beispielsweise die Unfallversicherung, wenn du bei einem Unfall auf Schul- oder Hochschulgelände verwickelt warst. Als Angehörige/r eines Kriegsopfers, als Opfer von Impfschäden oder Gewalttaten sowie wenn du bleibende Schäden aus deinem Wehr- und Zivildienst davongetragen hast, stehen dir Leistungen von anderen Kostenträgern zu. Bei Unfällen im Straßenverkehr kannst du ebenfalls Entschädigung vom Unfallverursacher verlangen.

In Härtefällen: Sozialhilfe

In außergewöhnlichen Härtefällen ist es auch möglich, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII zu bekommen, obwohl diese eigentlich nicht für Studierende vorgesehen sind. Ob diese Leistungen gewährt werden, ist vom Einzelfall abhängig. Es müssen auf jeden Fall irgendwelche besonderen, schwerwiegenden Umstände vorliegen, die dich in eine akute Notlage bringen oder gebracht haben und dein Studium verhindern. Lediglich durch einen finanziellen Engpass ist ein Anspruch hier noch längst nicht gegeben.

Studieren im Ausland

Mit ein wenig Organisationstalent und bei ausreichender Planungszeit kannst du durchaus auch mit Behinderung oder Erkrankung ein Auslandssemester oder –praktikum absolvieren. Zuallererst musst du dich informieren, informieren und nochmals informieren. Am besten fängst du auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen im Ausland an, die dich interessieren. Dort wird oft darauf hingewiesen, ob die Hochschule eine barrierefreie Uni ist. Suche aber auf jeden Fall zusätzlich auch gleich den persönlichen Kontakt zu den Vertretern der Hochschule und erkundige dich genau, inwiefern sie auf deine Bedürfnisse eingestellt sind und wie es auch außerhalb des Campus mit der Barrierefreiheit bestellt ist (vor allem im Hinblick auf die Unterkünfte).

Bezüglich der Finanzierung des Auslandssemesters ist die Beantragung des Auslands-BAföGs meist der erste Schritt und eignet sich gut dafür, die Grundkosten deines Auslandsaufenthalts zu decken. Das Auslands-BAföG zu bekommen ist normalerweise kein Problem, solange du weiterhin deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland behältst und dein Auslandsaufenthalt für dein Studium bzw. deine weitere Ausbildung relevant ist. Wenn du sicher sein willst, dass du alle Fristen der Beantragung einhältst, solltest du möglichst früh – etwa 2 Jahre bevor du dein Auslandssemester antreten möchtest – mit der Planung beginnen.

Das große Manko beim Auslands-BAföG ist aber, dass es wirklich nur den allgemeinen Lebensunterhalt abdeckt. Geld für einen behindertenbedingten Mehrbedarf, also beispielsweise für eine Studienassistenz im Ausland, gibt es hier nicht. Fährst du jedoch im Rahmen des ERAUSMUS-Programms in ein europäisches Land, mit dem deine Hochschule eine Kooperationsvereinbarung geschlossen hat, so kannst du unter gewissen Voraussetzungen Sonderfördermittel beantragen. Last but not least gibt es natürlich auch für Auslandsaufenthalte einige Stipendien, die Studierenden mit Behinderungen dabei helfen, ihr Auslandsstudium zu finanzieren. Hierfür kannst du auf die Datenbank Stipendienlotsen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zurückgreifen.

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